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| Energiekosten entwickeln sich zu einem immer bedeuteren Wettbewerbsfaktor. Zugleich wächst der Druck auf Unternehmen sich mit dem Thema Energieeffizienz auseinanderzusetzen. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung (siehe unten auf dieser Seite), aber auch auf Druck der Europäischen Union, werden ab 2013 Energiesteuervergünstigungen nur noch Unternehmen gewährt, die über ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) verfügen. Ähnliche Regelungen gelten bereits heute für Unternehmen mit einem Energieverbrauch > 10 GWh/a und die Befreiung von der EEG Umlage. Ab 2013 werden aber voraussichtlich nahezu alle gewerblichen Unternehmen davon betroffen sein. Wie kann man reagieren? In all diesen Themenfeldern verfügt khg-consult über langjährige Erfahrung. Machen Sie jetzt von unserem Beratungsansatz Gebrauch. Der Nutzen für
Sie:
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Aktuell: Die DIN EN 16001 wird im April 2012 zurückgezogen und durch
die ISO 50001 ersetzt. Kontakt
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| Aus dem Energiekonzept der Bundesregierung (Entwurf BMU BMWi vom 6.9.2010): "Die Bundesregierung wird ab 2013 Steuervergünstigungen im Rahmen der Energie- und Stromsteuer nur noch gewähren, wenn die Betriebe durch die Einführung von Energiemanagementsystemen einen Beitrag zur Energieeinsparung leisten." Auch die EU macht Steuervergünstigungen ab 2013 von Gegenleistungen der Unternehmen in Richtung Verbesserung der Energieeffizienz abhängig.
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